EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung

Liebe Kunden und Geschäftspartner, sehr geehrte Damen und Herren,

das bisherige Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) wurde zum 25. Mai 2018 durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung erweitert abgelöst. Entsprechend der neuen Vorgabe zur Verordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet die operativen Durchführungen von Dienstleistungen (Prospektdistribution, Produktion, Logistik), wie eben auch das Beanstandungsmanagement bei Schneider Direktmarketing DSGVO-konform anzupassen.

Diesbezüglich haben wir unsere Kunden und Lieferanten mit gesonderter Post angeschrieben. Ferner wurde die interne Datenschutzerklärung der Gesellschaft sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst.

Herr Klumbach (Vertriebsleiter und Prokurist bei Schneider Direktmarketing) steht Ihnen für weitere Rückfragen im Bereich der operativen SDM Dienstleistung gern zur Verfügung. Ihre formaljuristischen Rückfragen oder Fachfragen richten Sie bitte an den Datenschutzbeauftragten der Schneider Direktmarketing, Herrn Niels Köhrer (Rechtsanwalt).

Als Geschäftsführer und 1. Ansprechpartner der Gesellschaft stehe auch ich Ihnen gern zur direkten Verfügung.

Mit besten Grüßen aus Kiel,
Ihr Kristian Schneider

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