Mindestlohn: Bundestag stimmt Tarifautonomiestärkungsgesetz zu
Ab dem 1. Januar 2015 sind Arbeitgeber voraussichtlich verpflichtet, grundsätzlich allen Arbeitnehmern über 18 Jahren einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro zu zahlen. Tarifverträge mit einem niedrigeren Brutto-Stundenlohn sollen bis Ende 2016 gültig bleiben können, so dass gegebenenfalls der Mindestlohn erst ab 2017 voll greift. Danach soll das Lohnniveau alle zwei Jahre, erstmals zum 1. Januar 2017, unter Orientierung an der nachlaufenden Tarifentwicklung angepasst werden.
Der Bundestag hatte am 3. Juli 2014 dem Tarifautonomiestärkungsgesetz zugestimmt. Es wird erwartet, dass der Bundesrat am 11. Juli 2014 ebenfalls zustimmt und das Gesetz auch in Kürze im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Für Deutschland bedeutete dies einen Paradigmenwechsel, sowohl in der Lohnfindung als auch für die Tarifbindung. Eine noch zu erlassende Rechtsverordnung soll genauer erläutern, wie das Mindestlohngesetz anzuwenden ist.
Der DDV hatte sich intensiv in den politischen Prozess eingebracht und am offiziellen Branchendialog der Bundesregierung teilgenommen. Ziel waren wirtschaftliche und praxisgerechte Lösungen für seine Mitglieder, insbesondere für die Zusteller von Haushaltswerbung.
Quelle: DDV (Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.)